Wohnort als Unternehmenssitz – eine gute Idee?

In den letzten drei Jahren spielte sich ein großer Teil unseres Berufslebens in den eigenen vier Wänden ab. Ob während der Lockdowns, beim Arbeiten im Homeoffice oder bei der Unternehmensgründung von zuhause.

Wir verbringen mehr Zeit an unserem Wohnort. Viele Jungunternehmer spielen deshalb mit dem Gedanken Ihre Geschäftsidee von zuhause weiter zu verfolgen. Wir widmen diesen Artikel somit der folgenden Frage: Lohnt sich die Wohnung als Unternehmenssitz?

Vorweg möchten wir anmerken, dass diese Frage selten klar mit ja oder nein beantwortet werden kann. Wie so oft kommt es darauf an, welche Ansprüche wir an unseren Unternehmenssitz stellen. In den folgenden Überschriften möchten wir ein paar Punkte ansprechen, die berücksichtigt werden sollten.

Unternehmensgröße

Das ist vollkommen klar! Die Größe Ihrer geplanten Unternehmung spielt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, ob die Privatwohnung als Betriebsort in Frage kommt. Für Unternehmer, die einen Mitarbeiter-intensiven Betrieb eröffnen möchten, eignen sich Eigenheim oder Privatwohnung nämlich in der Regel nicht.

Auf der anderen Seite könnte manches für die Privatwohnung als Unternehmenssitz sprechen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind oder ihr Unternehmen als Kleinstbetrieb betreiben möchten (je nach Nutzfläche).

Daraus folgt, dass die Entscheidung für das Homeoffice als Unternehmenssitz entscheidend von dem strukturellen Aufbau ihres Unternehmens abhängt.

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Gewerbliche Tätigkeit

Wie bereits angesprochen, sollten sie auch Ihr unternehmerisches Tätigwerden als Faktor miteinbeziehen. So wird es für Freelancer oftmals wenig lukrativ sein ein eigenes Büro für die selbstständige Tätigkeit zu mieten oder gar zu erwerben.

In diesen Fällen wird das „Homeoffice“ als Unternehmenssitz eine besonders interessante Alternative darstellen. Zu den Tätigkeitsfeldern von Freelancern finden Sie diverse Einträge auf unserer Website.

Darüber hinaus wird die Nutzung der eigenen vier Wände auch besonders spannend für freiberufliche Tätigkeiten, wie Schriftsteller, selbständige Programmierer und Berater aller Art.

Räumliche Trennung

Die Raumaufteilung Ihrer Immobilie spielt eine essenzielle Rolle bei dem Wunsch Ihren Wohnort als Unternehmenssitz zu verwenden. Eine Erleichterung bieten abgegrenzte Räume, die ausschließlich für den Unternehmenszweck genutzt werden.

Unternehmer, die ein Wohnhaus ihr Eigenheim nennen dürfen, haben somit die Möglichkeit aus unabhängigen Wohneinheiten Betriebsräumlichkeiten zu bilden.

Wird der Wohnort gemischt genutzt, gestaltet sich die Situation insofern komplexer, als grundsätzlich alle generellen Ausgaben der persönlichen Sphäre des Unternehmensinhabers zugerechnet werden (zum Beispiel Kosten für Heizung-, Wasser, Strom und Gas). Die genauen Details sind allerdings abhängig von Ihrem Unternehmen.

Können nun alle Ausgaben betrieblich geltend gemacht werden?

Nein, das ist leider nicht möglich und könnte schnell zu Problemen mit Ihrem zuständigen Finanzamt führen, im schlimmsten Fall sogar ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen. Klar ist, dass höchstpersönliche Ausgaben niemals als Ausgaben oder Aufwände für Ihren Betrieb geltend gemacht werden können.

Das betrifft somit alle Ausgaben, die getätigt werden müssen, um Ihren Alltag zu gestalten. Schwieriger wird es, wenn sie gemischt veranlasste Ausgaben haben. Diese sind nämlich grundsätzlich zur Gänze nicht abzugsfähig.

Eine Ausnahme bilden nur jene Ausgaben, die nahezu ausschließlich betrieblich veranlasst sind. Gesetzlich regelt § 20 EStG die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben.

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Widmung

Die Widmung von Räumen entspringt der Raumwidmung und wird in Österreich von den neun Bundesländern geregelt. In Wien sind Umwidmungen gemäß § 60 Abs. 1 lit. c der Wiener Bauordnung baubewilligungspflichtig.

Dabei sollten Sie besonders auf die passende Widmung achten. Hier kann angemerkt werden, dass typische Kanzleitätigkeiten, sowie Schriftsteller usw. meist weniger Probleme befürchten müssen. Bei Kleinstbetrieben mit ein paar Mitarbeitern sieht die Situation allerdings gänzlich anders aus.

Falls Sie für Ihre Unternehmung eine Umwidmung Ihrer Wohnung benötigen, sollten Sie sich um einen passenderen Unternehmenssitz umsehen. Ähnlich gestaltet sich die Situation, wenn Ihre Unternehmung eine Betriebsanlage im Sinne des § 75 GewO darstellt und nur mit einer Betriebsanlagengenehmigung betrieben werden darf.

Miete vs. Eigentum

Ob Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen, ist für Ihre Entscheidung (Wohnort als Unternehmenssitz?) nicht so bedeutsam wie es auf den ersten Moment scheint. Im Eigenheim haben Sie in aller Regel natürlich einen größeren Gestaltungsspielraum und ersparen sich eine Vereinbarung mit Ihrem Vermieter. Allerdings bleiben die bereits erwähnten sonstigen Bedenken gleich.

Schlussendlich gilt, dass Sie diese Entscheidung nicht auf die leichten Schultern nehmen sollten. Die verschiedenen Einflussfaktoren müssen gegeneinander abgewogen werden. Ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt des Vertrauens empfiehlt sich, um rechtssicher am Markt auftreten zu können. 

Es freut uns sehr, wenn Sie aus diesem Artikel etwas für sich mitnehmen können. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Kurzartikel gefallen hat und wir Sie bald mit unserem nächsten Beitrag begrüßen dürfen!

Für den Inhalt des vorliegen Beitrags übernehmen Herausgeber und Urheber keine Gewähr.

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