Gesellschaftsrecht Änderungsgesetz 2024: Die FlexCo und Steuervorteile in Österreich

Es ist so weit: Der Nationalrat hat den Gesetzesentwurf verabschiedet und mit Jänner 2024 tritt das FlexKapGG in Kraft. Medial hat das Gesellschaftsrecht Änderungsgesetz primär Aufmerksamkeit durch seine weibliche Fassung erhalten. Davon abgesehen ist es besonders deshalb relevant, weil Österreich eine neue Gesellschaftsform erhält: Die „Flexible Kapitalgesellschaft“ (kurz: FlexKapG oder FlexCo). Als professionelle Steuerberatungskanzlei möchten wir Ihnen die Neuerungen etwas näherbringen. Dieser Artikel versteht sich als Teil Zwei des Artikels über die neue Gesellschaftsform, der bereits im Oktober auf unserer Website erschienen ist. Zudem gab es ebenso Neuerungen des GmbHG und damit einhergehend auch der Mindestkörperschaftssteuer.

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Steuerrecht Aktuell: geringere Mindestkörperschaftssteuer

Bevor wir uns den Neuerungen durch das FlexKapGG widmen, möchten wir über die steuerrechtlichen Novellierungen eingehen. Durch das Gesellschaftsrecht Änderungsgesetz wurde auch das GmbHG novelliert. Dieses sieht nunmehr ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro für GmbHs und die FlexCo vor (zuvor lag dieses bei 35.000 Euro für GmbHs). Das entspricht der bereits bekannten Gründungsprivilegierung und wird nunmehr für alle GmbHs gelten.

§ 24 Abs 4 Z 1 KStG zur Körperschaftssteuer lautet wie folgt:

„Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals … zu entrichten…“

Im Ergebnis hat diese Novellierung somit eine durchaus beachtliche Auswirkung auf die Mindestkörperschaftssteuer: Sie wird 2024 von 10.000 Euro statt bisher 35.000 Euro berechnet und dies führt zu einer geringeren Steuerlast für die hiervon betroffenen Kapitalgesellschaften.

Eckdaten zur FlexCo: Mehr Flexibilität für Unternehmer

Das ausgesprochene Ziel der FlexCo sollte eine flexiblere Kapitalgesellschaft sein, als wir es in Österreich von der GmbH gewöhnt sind. Vor Augen hatte der Gesetzgeber unter anderem die Vereinfachung von Investitionsrunden im Rahmen von Startup Finanzierungen – damit sollte auch die Beteiligung von ausländischen Investoren vereinfacht werden, die mit innerstaatlichen Abläufen oftmals ihre Probleme hatten (insbesondere spielte die Mitwirkung von Notaren bei der Anteilsübereignung von Gesellschaftsanteilen eine große Rolle). Falls Sie sich jetzt fragen, was das Besondere an der FlexCo ist, werden Ihnen die folgenden Punkte einen groben Überblick geben:

  • Die Anteilsübertragung soll formell erleichtert werden.
  • Die Beschlussfassung von Umlauĩeschlüssen wird erleichtert.
  • Die FlexCo kann eigene Anteile erwerben.
  • Die FlexCo kann für ausländische Investoren attraktiver sein als eine GmbH.
  • Die Unternehmenswertanteile ermöglichen eine erleichterte Beteiligung an der FlexCo
    (ähnlich wie ein Aktionär). Näheres zu den Unternehmenswertanteilen finden Sie in Teil
    Eins des Artikels.
  • Mitarbeiter können leichter am Unternehmenserfolg beteiligt werden.
  • Die Umwandlung von der GmbH in eine FlexCo und vice versa ist leicht möglich.

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Relevanz für Unternehmen: Nicht nur Startups

Dass die FlexCo für innovative Jungunternehmer besonders spannend sein dürfte, wird nach den bisherigen Ausführungen wenig wundern. Kann sie allerdings auch etwas für alle anderen sein. Klar ist, dass die FlexCo – aufgrund ihrer Nähe zur GmbH – jedenfalls für all jene in Frage kommen wird, die eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ gründen möchten. Interessant dürfte sie wesenstypisch aufgrund ihrer Flexibilität sein. Einen Kostenvorteil gegenüber der GmbH hat sie bei Anteilsverkäufen oder Gesellschafterwechseln. Klein- und Mittelbetriebe könnten daher ebenfalls von der neuen Rechtsform profitieren.

Fraglich ist derzeit noch, wie der Geschäftsverkehr auf die neue Rechtsform reagieren wird. Für all jene Unternehmer, die sich für eine GmbH entscheiden oder entschieden haben und später die Vorteile der FlexCo nützen möchten, bietet sich die erleichterte Umgründung an. Um die Frage abzuschließen: Nein, die FlexCo kann grundsätzlich nicht nur für Startups interessant sein. Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen passt, sollten Sie mit ihrem Steuerberater des Vertrauens besprechen – gleiches gilt natürlich auch, wenn Sie an eine Umgründung denken sollten.

Es freut uns sehr, wenn Sie aus diesem Artikel etwas für sich mitnehmen können. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Kurzartikel gefallen hat und wir Sie bald mit unserem nächsten Beitrag begrüßen dürfen! Der Informationsstand dieses Kurzartikels ist der 31.12.2023.

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