Freelancing – leicht gemacht?

Jedes Jahr gibt es mehr auf dem Markt. Eine Sättigung ist bisher nicht in Sicht! Vom Erstellen einer Website, Contentmanagement, Texting, Hochzeitsfotografie, Yogalehreinheiten, Interior Design Beratung bis hin zum bezahlten Haustiersitting – die Rede ist von Freelancern und Freelancerinnen bzw das Freelancing.

Selbstständigkeit

In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Menschen selbstständig erwerbstätig. Digitale Technologien, projektbezogene Arbeit und Flexibilität machen Freelancing sehr attraktiv. Viele üben Ihr „zweites“ Standbein neben einer Angestelltentätigkeit aus.

Umso wichtiger ist es den Überblick bewahren und rechtssicher am Markt auftreten zu können. Dem Thema möchten wir uns deshalb in diesem Artikel widmen und unter Anderem auf wichtige steuerrechtliche Tipps hinzuweisen.

Weiterbildung

Das allerwichtigste Gut von Freelancern ist, neben persönlichen Fähigkeiten, ihre Expertise. Nichts hält das Geschäft einer Freelancerin besser am Laufen als stetig neues Wissen aufzunehmen. Nichts trägt so sehr zur Qualität der erbrachten Werkleistung bei wie Weiterbildung.

Ebenso kann Sie nichts so schnell vom Markt drängen wie ein veralteter Wissensstand oder mangelhafte Anpassungsfähigkeit – sei es fehlende Kenntnisse von UX und UI im Web-Development oder fehlendes Wissen über die neusten Trends für Freelancer im Interior Design.

Fort- und Weiterbildung ist das A und O. Folgende Dinge können Sie tun, um am Ball zu bleiben:

 

  • Erwerb von Fachwissen um sich langfristig als Experte zu positionieren
  • Aneignung von neuen Fähigkeiten und neuer Technologie durch diverse Onlinekurse und Seminare
  • Vernetzung mit Fachleuten, um einen Wissenstransfer zu gewährleisten
  • Lektüre einschlägiger Fachliteratur
  • Stärkung der Kenntnisse im Marketing

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Projektmanagement

Da Freelancing zumeist von Aufträgen abhängt, muss die Projektabwicklung sitzen. Je nach Auftragsgröße benötigen Sie eine Budget- und Zeitplanung. Bei der gleichzeitigen Abwicklung von mehreren Aufträgen können Sie zudem auf diverse Projektmanagement Programme zurückgreifen, um alle Termine und Deadlines im Griff zu haben. Mit einem professionellen Projektmanagement sparen sie nicht nur Zeit sondern auch Nerven.

Eigenverantwortung

Als Freelancer sind Sie selbstständig erwerbstätig. Sie tragen somit nicht nur alle Früchte des Erfolgs Ihrer Tätigkeit, sondern sind auch für den Fortbestand Ihrer Tätigkeit verantwortlich. Damit einhergehend sind Kenntnisse von Buchhaltung und das Verständnis von Steuern essenziell, um am professionell am Markt auftreten zu können.

Je nachdem, ob sich Ihre Tätigkeit auf andere Unternehmer bezieht oder Sie Ihre Leistungen gegenüber Privatkunden erbringen, stimmen Sie Ihre Marketingstrategie bestmöglich ab.

Kleinunternehmerregelung

Für viele Freelancer kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung – insbesondere bei nebenberuflichen Freelancerinnen und Freelancern. Was heißt das aber genau?

Die Kleinunternehmerregelung findet sich im § 6 Abs 1 Z 27 des Umsatzsteuergesetz und greift, wenn Unternehmer im Jahr weniger als 35.000,00 Euro Umsatz erwirtschaften (einmal darf die Grenze binnen fünf Jahren sogar um bis zu 15 Prozent überschritten werden). Fällt ein Freelancer unter die Kleinunternehmerregelung, ist er unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen aufschlagen müssen und diese somit auch nicht regelmäßig an das Finanzamt abführen müssen.

Achtung: Sie dürfen allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen! Außerdem können Sie zur Regelbesteuerung optimieren, was zur Folge hat, dass die Kleinunternehmerregelung nicht (mehr) auf Sie angewendet wird. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Sie sich schon im Zeitpunkt der Aufnahme Ihrer Tätigkeit mit Ihren Steuerrechtsexperten über die Optionen auszutauschen.

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Mit unserer Beratung im Steuerrecht sprechen wir alle Österreicher und Einwohner der DACH Region an für die österreichisches Steuerrecht maßgeblich ist. Selbstverständlich beraten wir auch auf Englisch und Russisch.

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Einkommenssteuerpflicht

Leider gibt es den weit verbreiteten Irrtum von Angestellten, die nebenberuflich freelancen, dass Ihre Einnahmen nicht von der Einkommenssteuer erfasst wären – ihr Arbeitgeber „zahle sowieso schon Lohnsteuer“ und Sie wären „nur Kleinunternehmer“. Dabei handelt es sich leider um einen falschen Trugschluss, der im schlimmsten Fall finanzstrafrechtliche Konsequenzen zur Folge zieht.

Die Kleinunternehmerregelung befreit nicht von allen Verpflichtungen, sondern betrifft grundsätzlich nur die Umsatzsteuer. Ihre Einnahmen über den Ausgaben sind folglich jährlich in der Einkommenssteuererklärung zu melden.

Meldung von Tätigkeit und Gewerbe

Sobald Sie dem Freelancing loslegen, muss eine Meldung der unternehmerischen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt binnen eines Monats erfolgen. Falls Sie diesen Artikel lesen und die erforderliche Meldung noch nicht erstattet haben, geraten Sie nicht in Panik. Empfehlenswert ist die Konsultation von Ihrem Steuerberater, um eine unverzügliche Meldung zu gewährleisten. Eine entsprechende Gewerbeberechtigung benötigen Sie bereits im Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Tätigkeit.

Es freut uns sehr, wenn Sie aus diesem Artikel etwas für sich mitnehmen können. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Kurzartikel gefallen hat und wir Sie bald mit unserem nächsten Beitrag begrüßen dürfen!

Für den Inhalt des vorliegen Beitrags übernehmen Herausgeber und Urheber keine Gewähr.

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