Drop Shipping Unternehmer in Transformation

Während sich unsere Welt wandelt, wandeln sich auch unsere Geschäftsmodelle. Das gilt umso mehr im digitalen Raum – so auch für das Drop Shipping. Wenn von Drop Shipping Unternehmen die Rede ist, ist aber meist nicht ganz klar, was Gesprächspartner darunter verstehen.

In diesem Beitrag möchten wir aufklären und auf diverse Spezialitäten eingehen. Dabei sind neben geänderten internationalen Rahmenbedingungen auch steuerrechtliche Einflüsse relevant.

Was ist Drop Shipping?

Drop Shipping Unternehmen sind spezielle Onlinevertriebshändler. Sie betreiben einen oder mehrere Online-Shops, auf welchen sie ihre Produkte vertreiben. Im Gegensatz zu einem traditionellen Händler halten sie in der Regel kein eigenes Warenlager.

Der Versand an ihre Kunden erfolgt meist direkt vom Produzenten selbst. Das Drop Shipping Unternehmen hält mit diesem ein aufrechtes Vertragsverhältnis und ist Quasi-Zwischenhändler von Endkunden und Produzenten. Produzenten profitieren durch die gesteigerte Reichweite und der Drop Shipping Unternehmer verdient an seiner Marge.

Die Komplexität des Geschäftsmodells ergibt sich aus den meist internationalen Versandwegen – oft befinden Endkonsument, Verkäufer und Produzent in bis zu drei verschiedenen Staaten.

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Drop Shipping im rechtlichen Kontext

Zivilrechtlich handelt es sich bei Drop Shipping Unternehmen um eine dreipersonale Anweisung. Nach Vertragsabschluss mit dem Kunden beauftragt der Drop Shipping Unternehmer seinen Produzenten oder einen anderen Händler die Ware direkt an den Endkonsumenten zu liefern.

Dadurch sind immer zwei Verträge notwendig – ein Vertrag auf Lieferung der Ware mit dem Endkunden und ein Vertrag auf Lieferung an den Endkunden mit dem Produzenten. Die Ware kommt dabei nicht in Berührung mit dem Drop Shipping Unternehmer.

Anders als ein einfacher Vermittler schließt der Endkonsument den Kaufvertrag allerdings direkt mit dem Drop Shipping Unternehmer ab und weiß nichts von der Anweisung, die im zweiten Vertragsverhältnis stattfindet. Für den Drop Shipping Unternehmer ergeben sich dadurch uA. auch Gewährleistungsansprüche gegenüber seinem Käufer.

Beispiel:

Der Drop Shipping Unternehmer A mit Sitz in Österreich vertreibt hochwertige Lederwaren der Marke D auf seinen Webshop. Er besitzt kein Warenlager und hat bezieht die Produkte vom Unternehmen D, welches in Deutschland beheimatet ist und die Lederwaren auch dort produziert.

Der französische Konsument Florian wird auf den Online-Shop aufmerksam und kauft zwei Lederetuis vom österreichischen Unternehmer A. Dieser beauftragt daraufhin D die Taschen direkt aus Deutschland zu Florian nach Frankreich zu liefern.

Zwischen den Unternehmern (A und D) liegt ein Vertragsverhältnis vor. Ebenso liegt ein Kaufvertrag zwischen Florian und A vor. Zwischen D und Florian gibt es keine vertragliche Beziehung, sondern nur eine rein faktische Lieferung.

Darstellung der Rechtbeziehungen:

Rechtbeziehung beim Drop Shipping

Steuerrechtlich wird von einem Reihengeschäft gesprochen, weil mehrere Unternehmer ein
Umsatzgeschäft über den identen Gegenstand abschließen. Dabei wird zwischen bewegter und
ruhender Lieferung unterschieden, um umsatzsteuerrechtlich anknüpfen zu können.

Grundsätzlich wird jede Lieferung an dem Ort ausgeführt, wo sich die Ware bei der
Verfügungsverschaffung befindet. Im oben angeführten Beispiel werden zwei Umsätze durch
die Lieferung für den Drop Shipping Unternehmer A realisiert. Einerseits ist ein
innergemeinschaftlicher Erwerb zwischen den beiden Unternehmern zustande gekommen
(D – A). Andererseits wurde eine Lieferung an den Endkonsumenten Florian realisiert (A –
Florian).

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EU-OSS und der Versandhandel an Konsumenten

Während der Pandemie kam es EU-weit zu Änderungen im grenzüberschreitenden Versandhandel. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die seit 01.07.2021 in Kraft ist, sieht eine zentrale Meldung von Fernabsatzgeschäften in der europäischen Union vor. Zudem müssen alle B2C Umsätze im Bestimmungsland versteuert werden.

Was bedeutet das für Drop Shipping Unternehmer?

Genau wie jeder andere Online-Versandhändler in der EU sind auch diese dazu verpflichtet ihre Produkte nach den Umsatzsteuergesetzen der Länder zu versteuern in denen ihre Konsumenten wohnhaft sind. Die Meldung erfolgt zentral über den One-Stop-Shop (EU One-Stop-Shop), der auf Finanzonline eingerichtet wurde. Verkauft ein österreichischer Versandhändler seine Produkte an einen Konsumenten nach Deutschland, muss er die deutsche Umsatzsteuer auf seine Produkte aufschlagen. Anschließend wird er seine Umsätze über den EU-OSS melden.

Da es sich um ein komplexes Vertriebsmodell handelt variieren Details je nach individueller, vertrieblicher Ausgestaltung und sollten vorab immer mit Ihrem Steuerberater abgeklärt werden. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Kurzartikel gefallen hat und wir Sie bald wieder mit unserem nächsten Beitrag begrüßen dürfen!

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