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Steuerberater für Einzelunternehmer

Ihr professioneller Steuerberater für Einzelunternehmen in Wien

Die JS-Steuerberatung ist Ihr kompetenter Steuerberater für Einzelunternehmen in Wien. Mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir viele Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen. Die Beratung ist zusätzlich auch in Englisch oder Russisch möglich.

Julius Schlosman arbeitet gerne mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihr Einzelunternehmen mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften konform ist. Neben der steueroptimalen Gestaltung Ihrer Geschäftsprozesse assistiert die Kanzlei auch bei der Finanzplanung und Investitionsberatung.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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Das Einzelunternehmen in Österreich

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Unternehmensform in Österreich und kann vergleichsweise leicht gegründet werden. Da kein Mindestkapital erforderlich ist und es nur einen Eigentümer gibt, ist dieser auch der einzige Entscheidungsträger. Die Einzelunternehmerin haftet persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Diese Unternehmensform wird deshalb häufig für kleine Unternehmen oder Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern verwendet.

Das Einzelunternehmen ist aufgrund der bereits erwähnten Eigenschaften besonders flexibel. Im Gegensatz zu Personengesellschaften oder GmbHs mit mehreren Gesellschaftern können alle Entscheidungen ohne vorhergehenden Gesellschafterbeschluss getroffen werden. Beachtenswert ist jedenfalls, dass Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer unbeschränkt für die Verbindlichkeiten Ihres Betriebs mit dem gesamten Privatvermögen haften. Das stellt den entscheidenden Unterschied zur Ein-Personen-GmbH dar, die einen Haftungsschutz bietet. Näheres dazu finden Sie in unserem Eintrag zur GmbH.

Die Gründung eines Einzelunternehmens

Um ein Einzelunternehmen in Österreich zu gründen, müssen Sie dies beim örtlichen Gewerbeamt anmelden und einen Firmennamen wählen. Gewerbeamt ist in Österreich die Bezirksverwaltungsbehörde am Wohnsitz der Anmelderin. In Städten wie Wien ist die Anmeldung beim Magistrat der Stadt Wien durchzuführen.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Gewerbeberechtigung und bei Erstanmeldung Ihre Gewerbelizenz. Binnen eines Monats ab Beginn Ihrer Geschäftstätigkeiten müssen Sie dies Ihrem Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen. Darüber hinaus müssen Sie ein Bankkonto auf den Namen Ihres Einzelunternehmens eröffnen. Mit dem Abschluss der notwendigen Schritte steht Ihrem Betriebserfolg nichts mehr im Weg!

Was Sie weiters beachten müssen, ist Ihre Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) und bei der Unfallversicherung. Der einkommensunabhängige Fixbetrag für die Unfallversicherung beträgt derzeit (Stand 2022) 10,64 Euro.

Sollten Sie nur einen sehr kleinen Betrieb anstreben, könnte die Kleinunternehmerregelung bei Ihnen zur Anwendung kommen. Falls Sie mehr darüber erfahren möchten, finden Sie einen Eintrag auf unserer Website oder vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch.

Das Einzelunternehmen in Österreich

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Unternehmensform in Österreich und kann vergleichsweise leicht gegründet werden. Da kein Mindestkapital erforderlich ist und es nur einen Eigentümer gibt, ist dieser auch der einzige Entscheidungsträger.

Die Einzelunternehmerin haftet persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Diese Unternehmensform wird deshalb häufig für kleine Unternehmen oder Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern verwendet.

Das Einzelunternehmen ist aufgrund der bereits erwähnten Eigenschaften besonders flexibel. Im Gegensatz zu Personengesellschaften oder GmbHs mit mehreren Gesellschaftern können alle Entscheidungen ohne vorhergehenden Gesellschafterbeschluss getroffen werden.

Beachtenswert ist jedenfalls, dass Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer unbeschränkt für die Verbindlichkeiten Ihres Betriebs mit dem gesamten Privatvermögen haften.

Das stellt den entscheidenden Unterschied zur Ein-Personen-GmbH dar, die einen Haftungsschutz bietet. Näheres dazu finden Sie in unserem Eintrag zur GmbH.

Die Gründung eines Einzelunternehmens

Um ein Einzelunternehmen in Österreich zu gründen, müssen Sie dies beim örtlichen Gewerbeamt anmelden und einen Firmennamen wählen. Gewerbeamt ist in Österreich die Bezirksverwaltungsbehörde am Wohnsitz der Anmelderin.

In Städten wie Wien ist die Anmeldung beim Magistrat der Stadt Wien durchzuführen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Gewerbeberechtigung und bei Erstanmeldung Ihre Gewerbelizenz.

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Darüber hinaus müssen Sie ein Bankkonto auf den Namen Ihres Einzelunternehmens eröffnen. Mit dem Abschluss der notwendigen Schritte steht Ihrem Betriebserfolg nichts mehr im Weg!

Was Sie weiters beachten müssen, ist Ihre Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) und bei der Unfallversicherung.

Der einkommensunabhängige Fixbetrag für die Unfallversicherung beträgt derzeit (Stand 2022) 10,64 Euro. Sollten Sie nur einen sehr kleinen Betrieb anstreben, könnte die Kleinunternehmerregelung bei Ihnen zur Anwendung kommen.

Falls Sie mehr darüber erfahren möchten, finden Sie einen Eintrag auf unserer Website oder vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch.

Wir beraten persönlich, individuell & kompetent.

Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Steuerrechts

Wir überzeugen mit umfassendem Expertenwissen und einer großen internationalen Erfahrung. Die Sorgen unserer Mandanten nehmen wir stets ernst und verhelfen zeit- und kosteneffizient zu rechtlicher Sicherheit. Darauf dürfen Sie vertrauen – ganz nach unserem Motto: Ihr Erfolg ist unsere Motivation

Aufgrund unserer internationalen Expertise berät Julius Schlosman in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Russisch. Zu unseren Klienten zählen österreichische und internationale Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

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Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Steuerrechts

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Aufgrund unserer internationalen Expertise berät Julius Schlosman in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Russisch. Zu unseren Klienten zählen österreichische und internationale Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

Welche Leistungen bietet die JS-Steuerberatung für Einzelunternehmer an?

JS-Steuerberatung ist eine Steuerberatungsfirma mit umfassendem Service, die eine breite Palette von Dienstleistungen für Einzelunternehmen anbietet. Wir können Ihnen bei allem helfen – von der Abgabe Ihrer jährlichen Steuererklärung, über die Erstellung Ihrer laufenden Buchhaltung bis hin zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung.

Wir kennen die besonderen Herausforderungen mit denen Einzelunternehmer konfrontiert sind und wir helfen Ihnen gerne, sich in der komplexen Welt der Steuern zurechtzufinden. Neben unseren Steuerberatungsleistungen bieten wir auch Buchhaltungs- und Rechnungslegungsdienste an.

Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Ausgaben und Einnahmen im Auge zu behalten, und wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse für Sie. Ganz egal, ob Sie Hilfe bei Ihren Steuern oder Ihren Finanzen benötigen, die JS-Steuerberatung ist gerne für Sie da.

Als kompetenter Steuerberater für Einzelunternehmer bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

Welche Leistungen bietet die JS-Steuerberatung für Einzelunternehmer an?

JS-Steuerberatung ist eine Steuerberatungsfirma mit umfassendem Service, die eine breite Palette von Dienstleistungen für Einzelunternehmen anbietet.

Wir können Ihnen bei allem helfen – von der Abgabe Ihrer jährlichen Steuererklärung, über die Erstellung Ihrer laufenden Buchhaltung bis hin zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung.

Wir kennen die besonderen Herausforderungen mit denen Einzelunternehmer konfrontiert sind und wir helfen Ihnen gerne, sich in der komplexen Welt der Steuern zurechtzufinden.

Neben unseren Steuerberatungsleistungen bieten wir auch Buchhaltungs- und Rechnungslegungsdienste an.

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Sie suchen eine persönliche Beratung vor Ort?

Ihre Steuerberatung in Wien

Mit unserer Beratung im Steuerrecht sprechen wir alle Österreicher und Einwohner der DACH Region an für die österreichisches Steuerrecht maßgeblich ist. Selbstverständlich beraten wir auch auf Englisch und Russisch.

Wir unterstützen Sie fachlich und partnerschaftlich in allen Fragen rund um die komplexen abgabenrechtlichen Vorschriften. Unser erklärtes Ziel ist es, Sie durch größtmögliche Effizienz und Professionalität zu entlasten und Ihnen Sicherheit und Freiräume zu schaffen, sodass Sie sich ganz Ihren Kernaufgaben widmen und letztendlich unternehmerisch und persönlich erfolgreich sein können.

Sie suchen eine persönliche Beratung vor Ort?

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Mit unserer Beratung im Steuerrecht sprechen wir alle Österreicher und Einwohner der DACH Region an für die österreichisches Steuerrecht maßgeblich ist. Selbstverständlich beraten wir auch auf Englisch und Russisch.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Einzelunternehmen?

Bei einem Einzelunternehmen hat der Eigentümer die volle Kontrolle über das Unternehmen und haftet persönlich unbeschränkt für dessen Schulden und Verpflichtungen. Der Hauptvorteil eines Einzelunternehmens ist, dass es relativ einfach zu gründen und zu führen ist.

Der Nachteil kommt aus der gleichen Ecke: durch die volle Verantwortung des Einzelunternehmers trägt dieser auch das volle Risiko, wenn das Unternehmen scheitert.

Anders als Kapitalgesellschaften ist ein Einzelunternehmen keine von seinem Inhaber getrennte juristische Person. Das bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Inhaberin die betrieblichen Schulden decken muss.

Aus diesen Gründen ist es wichtig, sich mit Vor- und Nachteilen des Einzelunternehmens vor der Gründung im Klaren zu sein.

Welche Leistungen bietet ein Steuerberater für Einzelunternehmer?

Ein Steuerberater für Einzelunternehmer bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, um Unternehmern zu helfen, ihre Steuererklärung effektiv und effizient abzugeben. Eine laufende Dienstleistung ist in der Regel die Erstellung der Buchhaltung und Abgabe der UVA.

Der Berater erstellt die Buchhaltung aufgrund der übermittelten Unterlagen und bereitet die erforderlichen Steuerformulare vor. Er berechnet auch den geschuldeten Steuerbetrag und reicht die Steuererklärung bei der zuständigen Behörde ein.

Gemeinsam mit unseren Klienten ist es uns ein großes Anliegen die Buchhaltungen so effektiv wie möglich zu gestalten, weil wir dadurch Kosten unserer Klienten minimieren können.

Darüber hinaus stehen wir unseren Klienten jederzeit für Beratungsgespräche zur Verfügung und informieren über steuerrechtliche Neuerungen.

Müssen Einzelunternehmer in Österreich Steuern zahlen?

In Österreich sind Einzelunternehmer verpflichtet Einkommenssteuer auf ihren Betriebsgewinn zu zahlen.

Die Höhe der geschuldeten Steuern hängt von der Höhe des erzielten Einkommens sowie von den entstandenen Betriebsausgaben ab und bemisst sich am gesamten Einkommen eines Jahres –dazu gehören unselbstständige und selbstständige Einkünfte.

Neben der Einzelunternehmer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge und Gebühren entrichtet werden.

Wer haftet bei einem Einzelunternehmen in Österreich?

Ein Einzelunternehmen in Österreich ist ein Unternehmen, das von einer einzelnen Person betrieben wird, die keine andere Rechtsform gewählt hat. Dabei handelt es sich um die häufigste Form der Geschäftstätigkeit in Österreich.

Die Einzelunternehmerin haftet für alle Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Folglich muss die Betreiberin des Einzelunternehmens für die Schulden ihres Betriebs einstehen. Diese Haftung gilt unbeschränkt.

Dies mag zwar als hohes Risiko erscheinen, bedeutet aber auch, dass der Einzelunternehmer die vollständige Kontrolle über sein Unternehmen hat.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Bei einem Einzelunternehmen hat der Eigentümer die volle Kontrolle über das Unternehmen und haftet persönlich unbeschränkt für dessen Schulden und Verpflichtungen. Der Hauptvorteil eines Einzelunternehmens ist, dass es relativ einfach zu gründen und zu führen ist.

Der Nachteil kommt aus der gleichen Ecke: durch die volle Verantwortung des Einzelunternehmers trägt dieser auch das volle Risiko, wenn das Unternehmen scheitert.

Anders als Kapitalgesellschaften ist ein Einzelunternehmen keine von seinem Inhaber getrennte juristische Person. Das bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Inhaberin die betrieblichen Schulden decken muss.

Aus diesen Gründen ist es wichtig, sich mit Vor- und Nachteilen des Einzelunternehmens vor der Gründung im Klaren zu sein.

Welche Leistungen bietet ein Steuerberater für Einzelunternehmer?

Ein Steuerberater für Einzelunternehmer bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, um Unternehmern zu helfen, ihre Steuererklärung effektiv und effizient abzugeben. Eine laufende Dienstleistung ist in der Regel die Erstellung der Buchhaltung und Abgabe der UVA.

Der Berater erstellt die Buchhaltung aufgrund der übermittelten Unterlagen und bereitet die erforderlichen Steuerformulare vor. Er berechnet auch den geschuldeten Steuerbetrag und reicht die Steuererklärung bei der zuständigen Behörde ein.

Gemeinsam mit unseren Klienten ist es uns ein großes Anliegen die Buchhaltungen so effektiv wie möglich zu gestalten, weil wir dadurch Kosten unserer Klienten minimieren können.

Darüber hinaus stehen wir unseren Klienten jederzeit für Beratungsgespräche zur Verfügung und informieren über steuerrechtliche Neuerungen.

Müssen Einzelunternehmer in Österreich Steuern zahlen?

In Österreich sind Einzelunternehmer verpflichtet Einkommenssteuer auf ihren Betriebsgewinn zu zahlen.

Die Höhe der geschuldeten Steuern hängt von der Höhe des erzielten Einkommens sowie von den entstandenen Betriebsausgaben ab und bemisst sich am gesamten Einkommen eines Jahres –dazu gehören unselbstständige und selbstständige Einkünfte.

Neben der Einzelunternehmer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge und Gebühren entrichtet werden.

Wer haftet bei einem Einzelunternehmen in Österreich?

Ein Einzelunternehmen in Österreich ist ein Unternehmen, das von einer einzelnen Person betrieben wird, die keine andere Rechtsform gewählt hat. Dabei handelt es sich um die häufigste Form der Geschäftstätigkeit in Österreich.

Die Einzelunternehmerin haftet für alle Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Folglich muss die Betreiberin des Einzelunternehmens für die Schulden ihres Betriebs einstehen. Diese Haftung gilt unbeschränkt.

Dies mag zwar als hohes Risiko erscheinen, bedeutet aber auch, dass der Einzelunternehmer die vollständige Kontrolle über sein Unternehmen hat.

Kontakt
Sieveringer Straße 47
1190 Wien
Tel.: +43-1-388 80 80
E-mail: office@js-steuerberatung.at

Kanzleiöffnungszeiten:
nach Vereinbarung

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