Wir sorgen uns um Sie und Ihr Unternehmen

Wir verschaffen Ihnen Freiräume für Ihren Erfolg

Personalverrechnung Wien

Professionelle Unterstützung durch externe Lohnabrechnung

Als Arbeitgeber kommt mit der Personalverrechnung in Österreich eine besondere Verpflichtung auf Sie zu. Sie müssen die Lohnabrechnung Monat für Monat pünktlich erstellen. Damit die Abrechnungen stets korrekt sind, ist eine Weiterbildung im Sozialversicherungsrecht unabdingbar. Darüber hinaus müssen sie sich regelmäßig mit der Lohnsteuer befassen. Entschließen Sie sich, hierfür einen externen Lohnverrechner zu beauftragen, ist Ihre Steuerberatungskanzlei der erste Ansprechpartner in Wien.

Einen besonderen Service bieten wir Ihnen an, wenn Sie als Arbeitgeber Englisch oder Russisch sprechen. Wir beraten sie in allen Fragen rund um Personalverrechnung neben deutscher auch in englischer oder russischer Sprache. Außerdem übernehmen wir Ihre Verpflichtungen für eine korrekte Personalverrechnung in Österreich und stellen somit sicher, dass Sie in Österreich rechtssicher ein Unternehmen betreiben und Arbeitnehmer beschäftigen können.

Personalverrechnung Wien

Professionelle Unterstützung durch externe Lohnabrechnung

Als Arbeitgeber kommt mit der Personalverrechnung in Österreich eine besondere Verpflichtung auf Sie zu. Sie müssen die Lohnabrechnung Monat für Monat pünktlich erstellen. Damit die Abrechnungen stets korrekt sind, ist eine Weiterbildung im Sozialversicherungsrecht unabdingbar. Darüber hinaus müssen sie sich regelmäßig mit der Lohnsteuer befassen. Entschließen Sie sich, hierfür einen externen Lohnverrechner zu beauftragen, ist Ihre Steuerberatungskanzlei der erste Ansprechpartner in Wien.

Einen besonderen Service bieten wir Ihnen an, wenn Sie als Arbeitgeber Englisch oder Russisch sprechen. Wir beraten sie in allen Fragen rund um Personalverrechnung neben deutscher auch in englischer oder russischer Sprache. Außerdem übernehmen wir Ihre Verpflichtungen für eine korrekte Personalverrechnung in Österreich und stellen somit sicher, dass Sie in Österreich rechtssicher ein Unternehmen betreiben und Arbeitnehmer beschäftigen können.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  Ihre Steuerberaterkanzlei kann auch Personalverrechnung

  Mit der Übernahme Ihrer Lohnabrechnung verschaffen wir Ihnen viele Vorteile

  Unsere Kompetenz im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht stellen wir bei jeder Lohnabrechnung unter Beweis

  Unsere Steuerberatungskanzlei übernimmt Ihre sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen

  Der Schriftverkehr mit dem Finanzamt und den Krankenkassen ist bei uns in den besten Händen

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  Ihre Steuerberaterkanzlei kann auch Personalverrechnung

  Mit der Übernahme Ihrer Lohnabrechnung verschaffen wir Ihnen viele Vorteile

  Unsere Kompetenz im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht stellen wir bei jeder Lohnabrechnung unter Beweis

  Unsere Steuerberatungskanzlei übernimmt Ihre sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen

  Der Schriftverkehr mit dem Finanzamt und den Krankenkassen ist bei uns in den besten Händen

Terminvereinbarung Online-Beratung

Vereinbaren Sie hier einfach und flexibel einen Termin für ein persönliches Online-Gespräch mit Julius Schlosman.

Kostenloses und unverbindliches Gespräch für Interessenten oder eine persönliche Beratung für bestehende Klienten.

Personalverrechnung in Wien

Als kompetenter externer Lohnverrechner in Wien unterstützen wir Sie bei allen wirtschaftlichen Abläufen, die die Erstellung einer Lohnabrechnung in Österreich mit sich bringt. Geben Sie diese Aufgaben an einen externen Dienstleister weiter, setzen Sie Ressourcen frei, die Sie strategisch in den anderen Bereichen Ihres Unternehmens einsetzen können. Weil Sie sich nicht mit den aktuellen Änderungen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts auseinandersetzen müssen, können Sie sich besser auf die Aufgaben konzentrieren, die Ihr Kerngeschäft erfordert. Als Ihr Personalverrechner in Wien kümmern wir uns auch um die Lohnabrechnung spezieller Berufsgruppen, wie z. B. das Bau- und Baunebengewerbe.

Mit unserem Angebot, Ihre Lohnabrechnung in Wien zu übernehmen, richten wir uns auch an Arbeitgeber, die Englisch oder Russisch sprechen. Profitieren Sie auf allen Ebenen der Lohnabrechnung von einer kompetenten Beratung, die man versteht.

Externe Lohnabrechnung – welche Vorteile bieten wir Ihnen?

Übertragen Sie uns die Personalverrechnung, können Sie viele Vorteile für sich verbuchen. Hierzu zählt die große Zeitersparnis, die sich für Sie doppelt auswirkt. Folglich müssen Sie nicht Monat für Monat einen oder mehrere Mitarbeiter für die Erstellung der Lohnabrechnung abstellen und diesen von einer Fortbildung zur nächsten schicken. Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie. Sie profitieren davon, dass wir Ihre Lohnabrechnung auf dem neusten Stand halten und Ihnen mit einer transparenten Preisgestaltung für jede Lohnabrechnung eine bessere Kostensicherheit bieten.

Durch das Outsourcing der Lohnabrechnung schützen Sie sich vor Personalausfällen, die durch Krankheit oder Kündigung von Arbeitnehmern entstehen. Damit können wir Ihnen jederzeit den Fluss der Entgeltabrechnung gewährleisten.

Personalverrechnung in Wien

Als kompetenter externer Lohnverrechner in Wien unterstützen wir Sie bei allen wirtschaftlichen Abläufen, die die Erstellung einer Lohnabrechnung in Österreich mit sich bringt. Geben Sie diese Aufgaben an einen externen Dienstleister weiter, setzen Sie Ressourcen frei, die Sie strategisch in den anderen Bereichen Ihres Unternehmens einsetzen können. Weil Sie sich nicht mit den aktuellen Änderungen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts auseinandersetzen müssen, können Sie sich besser auf die Aufgaben konzentrieren, die Ihr Kerngeschäft erfordert. Als Ihr Personalverrechner in Wien kümmern wir uns auch um die Lohnabrechnung spezieller Berufsgruppen, wie z. B. das Bau- und Baunebengewerbe.

Mit unserem Angebot, Ihre Lohnabrechnung in Wien zu übernehmen, richten wir uns auch an Arbeitgeber, die Englisch oder Russisch sprechen. Profitieren Sie auf allen Ebenen der Lohnabrechnung von einer kompetenten Beratung, die man versteht.

Externe Lohnabrechnung – welche Vorteile bieten wir Ihnen?

Übertragen Sie uns die Personalverrechnung, können Sie viele Vorteile für sich verbuchen. Hierzu zählt die große Zeitersparnis, die sich für Sie doppelt auswirkt. Folglich müssen Sie nicht Monat für Monat einen oder mehrere Mitarbeiter für die Erstellung der Lohnabrechnung abstellen und diesen von einer Fortbildung zur nächsten schicken. Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie. Sie profitieren davon, dass wir Ihre Lohnabrechnung auf dem neusten Stand halten und Ihnen mit einer transparenten Preisgestaltung für jede Lohnabrechnung eine bessere Kostensicherheit bieten.

Durch das Outsourcing der Lohnabrechnung schützen Sie sich vor Personalausfällen, die durch Krankheit oder Kündigung von Arbeitnehmern entstehen. Damit können wir Ihnen jederzeit den Fluss der Entgeltabrechnung gewährleisten.

Wir beraten persönlich, individuell & kompetent.

Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Steuerrechts

Wir überzeugen mit umfassendem Expertenwissen und einer großen internationalen Erfahrung. Die Sorgen unserer Mandanten nehmen wir stets ernst und verhelfen zeit- und kosteneffizient zu rechtlicher Sicherheit. Darauf dürfen Sie vertrauen – ganz nach unserem Motto: Ihr Erfolg ist unsere Motivation

Aufgrund unserer internationalen Expertise berät Julius Schlosman in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Russisch. Zu unseren Klienten zählen österreichische und internationale Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

Wir beraten persönlich, individuell & kompetent.

Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Steuerrechts

Wir überzeugen mit umfassendem Expertenwissen und einer großen internationalen Erfahrung. Die Sorgen unserer Mandanten nehmen wir stets ernst und verhelfen zeit- und kosteneffizient zu rechtlicher Sicherheit. Darauf dürfen Sie vertrauen – ganz nach unserem Motto: Ihr Erfolg ist unsere Motivation

Aufgrund unserer internationalen Expertise berät Julius Schlosman in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Russisch. Zu unseren Klienten zählen österreichische und internationale Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

Kompetente Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter

Möchten Sie Ihre Lohnabrechnung auslagern, erstellen wir Ihnen eine  zuverlässige Lohnabrechnung für jeden Mitarbeiter und jede Branche. Dem höchsten Standard entsprechend, bieten wir ebenso kompetente Lösungen für die MitarbeiterInnen Ihrer Arztpraxis, wie für Sie als Arbeitsgeber in der Baubranche an.

In allen arbeitsrechtlichen Themenbereichen können Sie überdies unsere kompetente Beratung nutzen, bei der wir die steueroptimierten Gestaltungsmöglichkeiten für Sie ausloten. Steht eine Prüfung der Lohnsteuer, der Sozialversicherungsbeiträge und der Dienstgeberabgaben an, lassen wir Sie auch nicht allein. Wir begleiten die GPLB Prüfungen unserer Klienten und sorgen für größtmögliche Rechtsicherheit.  Vor und während der Prüfung stehen wir für alle Auskünfte zur Verfügung.

An- und Abmeldung bei der Krankenversicherung – verpassen sie keinen gesetzlichen Termin!

An- und Abmeldung Ihrer Arbeitnehmer bei der Gesundheitskasse sind zwei Aspekte des Sozialversicherungsrechts, die auch eine externe Lohnabrechnung zum Gegenstand hat. Sobald Sie uns alle relevanten Daten – hierzu zählen der Name und die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers – mitgeteilt haben, können wir den neuen Kollegen bei der zuständigen Gesundheitskasse anmelden. Scheidet ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, sind Sie als Arbeitgeber dafür zuständig, dass auch die Krankenkasse hiervon rechtzeitig erfährt. Termintreue spart Ihnen unnötige Kosten.

Die gesetzlich geforderte Abmeldung gehört zu unserem Leistungsumfang, wenn Sie unsere Steuerberatungskanzlei mit der Übernahme und Erstellung der Lohnabrechnung beauftragen. Darüber hinaus sehen wir uns aber auch für die Beratung in allen  damit zusammenhängenden lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten verantwortlich. Fragen Sie uns z. B., welche Konsequenzen es für Sie oder Ihren Arbeitnehmer hat, wenn Sie ihm ein Firmenfahrzeug in Rahmen des Arbeitsentgelts zur Verfügung stellen, das auch privat genutzt werden kann.

Kompetente Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter

Möchten Sie Ihre Lohnabrechnung auslagern, erstellen wir Ihnen eine  zuverlässige Lohnabrechnung für jeden Mitarbeiter und jede Branche. Dem höchsten Standard entsprechend, bieten wir ebenso kompetente Lösungen für die MitarbeiterInnen Ihrer Arztpraxis, wie für Sie als Arbeitsgeber in der Baubranche an.

In allen arbeitsrechtlichen Themenbereichen können Sie überdies unsere kompetente Beratung nutzen, bei der wir die steueroptimierten Gestaltungsmöglichkeiten für Sie ausloten. Steht eine Prüfung der Lohnsteuer, der Sozialversicherungsbeiträge und der Dienstgeberabgaben an, lassen wir Sie auch nicht allein. Wir begleiten die GPLB Prüfungen unserer Klienten und sorgen für größtmögliche Rechtsicherheit.  Vor und während der Prüfung stehen wir für alle Auskünfte zur Verfügung.

An- und Abmeldung bei der Krankenversicherung – verpassen sie keinen gesetzlichen Termin!

An- und Abmeldung Ihrer Arbeitnehmer bei der Gesundheitskasse sind zwei Aspekte des Sozialversicherungsrechts, die auch eine externe Lohnabrechnung zum Gegenstand hat. Sobald Sie uns alle relevanten Daten – hierzu zählen der Name und die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers – mitgeteilt haben, können wir den neuen Kollegen bei der zuständigen Gesundheitskasse anmelden. Scheidet ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, sind Sie als Arbeitgeber dafür zuständig, dass auch die Krankenkasse hiervon rechtzeitig erfährt. Termintreue spart Ihnen unnötige Kosten.

Die gesetzlich geforderte Abmeldung gehört zu unserem Leistungsumfang, wenn Sie unsere Steuerberatungskanzlei mit der Übernahme und Erstellung der Lohnabrechnung beauftragen. Darüber hinaus sehen wir uns aber auch für die Beratung in allen  damit zusammenhängenden lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten verantwortlich. Fragen Sie uns z. B., welche Konsequenzen es für Sie oder Ihren Arbeitnehmer hat, wenn Sie ihm ein Firmenfahrzeug in Rahmen des Arbeitsentgelts zur Verfügung stellen, das auch privat genutzt werden kann.

Sie suchen eine persönliche Beratung vor Ort?

Ihre Steuerberatung in Wien

Mit unserer Beratung im Steuerrecht sprechen wir alle Österreicher und Einwohner der DACH Region an für die österreichisches Steuerrecht maßgeblich ist. Selbstverständlich beraten wir auch auf Englisch und Russisch.

Wir unterstützen Sie fachlich und partnerschaftlich in allen Fragen rund um die komplexen abgabenrechtlichen Vorschriften. Unser erklärtes Ziel ist es, Sie durch größtmögliche Effizienz und Professionalität zu entlasten und Ihnen Sicherheit und Freiräume zu schaffen, sodass Sie sich ganz Ihren Kernaufgaben widmen und letztendlich unternehmerisch und persönlich erfolgreich sein können.

Sie suchen eine persönliche Beratung vor Ort?

Ihre Steuerberatung in Wien

Mit unserer Beratung im Steuerrecht sprechen wir alle Österreicher und Einwohner der DACH Region an für die österreichisches Steuerrecht maßgeblich ist. Selbstverständlich beraten wir auch auf Englisch und Russisch.

Wir unterstützen Sie fachlich und partnerschaftlich in allen Fragen rund um die komplexen abgabenrechtlichen Vorschriften. Unser erklärtes Ziel ist es, Sie durch größtmögliche Effizienz und Professionalität zu entlasten und Ihnen Sicherheit und Freiräume zu schaffen, sodass Sie sich ganz Ihren Kernaufgaben widmen und letztendlich unternehmerisch und persönlich erfolgreich sein können.

Administrative Abwicklung der Korrespondenz mit Finanzamt und Krankenkassen

Ein weiterer Aspekt der professionellen Lohnverrechnung in Österreich ist die administrative Abwicklung der Korrespondenz mit dem Finanzamt und den Krankenkassen. Dies wird  – neben dem Routineschriftverkehr – besonders dann relevant, wenn es um die Klärung von  speziellen Sachverhalten geht.  Jedenfalls kümmern wir uns z. B. um die Abrechnung der Entgeltfortzahlung, die Sie für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen an Ihren Arbeitnehmer zahlen müssen, wenn dieser wegen Krankheit nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen kann. Wir erstatten fristgerecht notwendige Meldungen an die Gesundheitskasse.

Administrative Abwicklung der Korrespondenz mit Finanzamt und Krankenkassen

Ein weiterer Aspekt der professionellen Lohnverrechnung in Österreich ist die administrative Abwicklung der Korrespondenz mit dem Finanzamt und den Krankenkassen. Dies wird  – neben dem Routineschriftverkehr – besonders dann relevant, wenn es um die Klärung von  speziellen Sachverhalten geht.  Jedenfalls kümmern wir uns z. B. um die Abrechnung der Entgeltfortzahlung, die Sie für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen an Ihren Arbeitnehmer zahlen müssen, wenn dieser wegen Krankheit nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen kann. Wir erstatten fristgerecht notwendige Meldungen an die Gesundheitskasse.

Terminvereinbarung Online-Beratung

Vereinbaren Sie hier einfach und flexibel einen Termin für ein persönliches Online-Gespräch mit Julius Schlosman.

Kostenloses und unverbindliches Gespräch für Interessenten oder eine persönliche Beratung für bestehende Klienten.

Lohnabrechnung Outsourcing – Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgabe übernimmt ein externer Lohnverrechner?

Ein externer Lohnverrechner ist für die Erstellung einer korrekten Gehalts- oder Lohnabrechnung zuständig. Möchten Sie Ihre Lohnabrechnung auslagern, errechnet Ihre Personalverrechnung in Wien das Nettoentgelt, das Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen und die gesetzliche Abgaben – Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge -, die Sie an das Finanzamt, die Gemeinde und die Gesundheitskasse abführen müssen.

Welche Vorteile sind für Sie mit Lohnabrechnung Outsourcing verbunden?

Übernimmt unsere Steuerberatung Ihre Personalverrechnung, ist dies für Sie zunächst mit einer erheblichen Zeitersparnis verbunden. Neben der Erstellung der Lohnabrechnung und der Korrespondenz, die mit dem Finanzamt, der Gemeinde oder den Gesundheitskassen zu führen ist, müssen Sie sich auch nicht ständig im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht weiterbilden.

Was ist die Kommunalsteuer?

Die Kommunalsteuer ist eine Gemeindesteuer, die Sie als Arbeitgeber bei jeder monatlichen Lohnabrechnung berechnen müssen. Die Kommunaljahressteuererklärung muss Ihrer Gemeinde bis zum 31. März des Folgejahres vorliegen. Sie ist auch bei einer Arbeitskräfteüberlassung relevant.

Wie werden Absetzbeträge bei einer Lohnabrechnung behandelt?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Absetzbeträge direkt bei der Erstellung der Lohnabrechnung abzuziehen. Zu diesen Absetzbeträgen zählen z. B. der Absetzbetrag für Alleinerziehende und die Pendlerpauschale. Um die Pendlerpauschale bei einer Personalverrechnung in Österreich zu berücksichtigen, müssen Sie eine unterschriebene Pendlerrechnerabfrage von Ihrem Arbeitnehmer einholen.

Was leistet Ihre Steuerberatung in Wien für eine kompetente Personalverrechnung?

Beauftragen Sie uns, die  Personalverrechnung für Ihre Arbeitnehmer zu übernehmen, erstellen wir die Nettogehalts- oder Lohnabrechnungen, berechnen die Dienstgeberbeiträge und melden diese gegebenenfalls bei Ihrem Finanzamt an und kümmern uns um rechtzeitige Meldung an die Sozialversicherung. Möchten Sie Ihre Lohnabrechnung auslagern, müssen Sie sich nicht mehr permanent im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht weiterbilden. Das übernehmen wir für Sie – Ihre Steuerberatungskanzlei in Wien.

Wie lange gilt die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung in Österreich?

Die Verpflichtung zur vollen Entgeltfortzahlung müssen Sie in Österreich für mindestens sechs Wochen erfüllen.

Welche Aufgabe übernimmt ein externer Lohnverrechner?

Ein externer Lohnverrechner ist für die Erstellung einer korrekten Gehalts- oder Lohnabrechnung zuständig. Möchten Sie Ihre Lohnabrechnung auslagern, errechnet Ihre Personalverrechnung in Wien das Nettoentgelt, das Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen und die gesetzliche Abgaben – Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge -, die Sie an das Finanzamt, die Gemeinde und die Gesundheitskasse abführen müssen.

Welche Vorteile sind für Sie mit Lohnabrechnung Outsourcing verbunden?

Übernimmt unsere Steuerberatung Ihre Personalverrechnung, ist dies für Sie zunächst mit einer erheblichen Zeitersparnis verbunden. Neben der Erstellung der Lohnabrechnung und der Korrespondenz, die mit dem Finanzamt, der Gemeinde oder den Gesundheitskassen zu führen ist, müssen Sie sich auch nicht ständig im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht weiterbilden.

Was ist die Kommunalsteuer?

Ihre GmbH ist in Österreich beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn inländische Einkünfte erzielt werden, sich aber weder der Sitz noch die Geschäftsleitung im Inland befinden.

Führen Sie Ihr Unternehmen von einem Standort in Österreich oder liegt Ihr Unternehmenssitz hier, ist die GmbH unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Mit welchen steuerlichen Konsequenzen Sie sich dann auseinandersetzen müssen, erläutert Ihnen gerne unsere Steuerberatungskanzlei in Wien.

Wie werden Absetzbeträge bei einer Lohnabrechnung behandelt?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Absetzbeträge direkt bei der Erstellung der Lohnabrechnung abzuziehen. Zu diesen Absetzbeträgen zählen z. B. der Absetzbetrag für Alleinerziehende und die Pendlerpauschale. Um die Pendlerpauschale bei einer Personalverrechnung in Österreich zu berücksichtigen, müssen Sie eine unterschriebene Pendlerrechnerabfrage von Ihrem Arbeitnehmer einholen.

Was leistet Ihre Steuerberatung in Wien für eine kompetente Personalverrechnung?

Beauftragen Sie uns, die  Personalverrechnung für Ihre Arbeitnehmer zu übernehmen, erstellen wir die Nettogehalts- oder Lohnabrechnungen, berechnen die Dienstgeberbeiträge und melden diese gegebenenfalls bei Ihrem Finanzamt an und kümmern uns um rechtzeitige Meldung an die Sozialversicherung. Möchten Sie Ihre Lohnabrechnung auslagern, müssen Sie sich nicht mehr permanent im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht weiterbilden. Das übernehmen wir für Sie – Ihre Steuerberatungskanzlei in Wien.

Wie lange gilt die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung in Österreich?

Die Verpflichtung zur vollen Entgeltfortzahlung müssen Sie in Österreich für mindestens sechs Wochen erfüllen.

Kontakt
Sieveringer Straße 47
1190 Wien
Tel.: +43-1-388 80 80
E-mail: office@js-steuerberatung.at

Kanzleiöffnungszeiten:
Montags bis Freitags von 8:30 bis 14:00
oder nach Vereinbarung

Terminvereinbarung Online-Beratung
Vereinbaren Sie hier einfach und flexibel einen Termin für ein persönliches Online-Gespräch mit Julius Schlosman.