Steuerberatung Wien
Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Steuersachen
Haben Sie in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder einen Wohnsitz, so sind Sie mit all Ihren Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Vereinfachend kann deshalb geschlussfolgert werden, dass Sie als in Österreich tätiger Arbeitnehmer, Vermieter, Angehöriger eines freien Berufs oder Unternehmer Ihre Einkünfte versteuern müssen.
Zur genauen Ermittlung Ihrer Einkommensteuerpflicht in Österreich empfiehlt sich ein Beratungsgespräch. Bei gesetzeskonformer Erfüllung der Pflichten, die Sie gegenüber dem Finanzamt erfüllen müssen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatung in Wien. Wir verstehen uns als kompetenter Ansprechpartner für alle in Österreich abgabenpflichtigen Personen und Körperschaften. Neben Beratung in deutscher Sprache bieten wir allen Englisch oder Russisch sprechenden Personen, die in Österreich steuerpflichtig sind kompetente Unterstützung in derer Landessprache.
Steuerberatung Wien
Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Steuersachen
Haben Sie in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder einen Wohnsitz, so sind Sie mit all Ihren Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Vereinfachend kann deshalb geschlussfolgert werden, dass Sie als in Österreich tätiger Arbeitnehmer, Vermieter, Angehöriger eines freien Berufs oder Unternehmer Ihre Einkünfte versteuern müssen.
Zur genauen Ermittlung Ihrer Einkommensteuerpflicht in Österreich empfiehlt sich ein Beratungsgespräch. Bei gesetzeskonformer Erfüllung der Pflichten, die Sie gegenüber dem Finanzamt erfüllen müssen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatung in Wien. Wir verstehen uns als kompetenter Ansprechpartner für alle in Österreich abgabenpflichtigen Personen und Körperschaften. Neben Beratung in deutscher Sprache bieten wir allen Englisch oder Russisch sprechenden Personen, die in Österreich steuerpflichtig sind kompetente Unterstützung in derer Landessprache.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Ihr Steuerberater in Wien berät Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten
Ihr Steuerberater in Österreich freut sich über private Klienten und Unternehmer
Wir leisten kompetente Steuerberatung für Kleinunternehmer
Unsere Steuerberatungskanzlei bietet alle Leistungen auch auf Englisch oder Russisch an
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Ihr Steuerberater in Wien berät Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten
Ihr Steuerberater in Österreich freut sich über private Klienten und Unternehmer
Wir leisten kompetente Steuerberatung für Kleinunternehmer
Unsere Steuerberatungskanzlei bietet alle Leistungen auch auf Englisch oder Russisch an
Terminvereinbarung Online-Beratung
Vereinbaren Sie hier einfach und flexibel einen Termin für ein persönliches Online-Gespräch mit Julius Schlosman.
Kostenloses und unverbindliches Gespräch für Interessenten oder eine persönliche Beratung für bestehende Klienten.
Ihre Steuerberatung in Österreich
Unsere Steuerberater beraten persönlich Privatpersonen und Unternehmer, die in Wien wohnen und hier Steuern zahlen müssen. Unsere Steuerberatungsleistungen stellen wir Ihnen hier im Detail vor.
Ihr Steuerberater in der Nähe für Arbeitnehmer, Vermieter und Pensionisten
Eine gute Steuerberatung ist für Sie auch dann von Vorteil, wenn Sie als Arbeitnehmer, Vermieter oder Pensionist ihr Einkommen in Österreich versteuern.
Als Arbeitnehmer sind Sie u.A. zur Veranlagung der Einkommensteuer verpflichtet, wenn Sie zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Tätigkeiten innerhalb eines Jahres ausgeübt haben. Neben der Pflichtveranlagung, bietet sich die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung an, wenn sicherzustellen ist, dass die Überweisung der Einkommensteuerkontogutschrift seitens des Finanzamtes direkt auf Ihr Konto rasch erfolgen soll. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie, wenn Sie sich an Ihren Steuerberater in Wien wenden.
Bei Ihrer Steuerberatung vor Ort erfahren Sie, welche Werbungskosten Sie steuermindernd geltend machen können. Hierzu zählen nicht nur die Pendlerpauschale, sondern z. B. auch Fortbildungskosten und Aufwendungen für Fachliteratur oder andere Arbeitsmittel, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben – hier können ihre Steuerberatungskosten zur Gänze angesetzt werden.
Auch als Vermieter müssen Sie sich in Österreich um Ihre steuerlichen Belange kümmern. Denn die Mieteinnahmen, die Sie mit der Vermietung einer Immobilie in Wien oder österreichweit erzielen, sind steuerpflichtig. Diesen Erträgen können Sie grundsätzlich alle Kosten gegenüberstellen, die Sie im Zusammenhang mit dieser Vermietung bezahlt haben. Hierzu zählt z. B. die Schaltung von Inseraten, mit denen Sie einen Mieter suchen. Wurde die Anschaffung der Immobilie mit einem Darlehen finanziert, können Sie den in Kreditrückzahlungsraten enthaltenen Zinsanteil ebenfalls steuermindernd geltend machen.
Mit Ihrer Steuerberatung in Österreich sind Sie immer gut beraten. Weitere Auskünfte geben wir Ihnen gerne, wenn Sie uns in unserer Wiener Kanzlei besuchen. Auch wenn Sie Russisch oder Englisch sprechen und in Wien leben und arbeiten, können Sie von unserem persönlichen steuerlichen Rat profitieren.
Wir beraten persönlich, individuell & kompetent.
Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Steuerrechts
Wir überzeugen mit umfassendem Expertenwissen und einer großen internationalen Erfahrung. Die Sorgen unserer Mandanten nehmen wir stets ernst und verhelfen zeit- und kosteneffizient zu rechtlicher Sicherheit. Darauf dürfen Sie vertrauen – ganz nach unserem Motto: Ihr Erfolg ist unsere Motivation
Aufgrund unserer internationalen Expertise berät Julius Schlosman in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Russisch. Zu unseren Klienten zählen österreichische und internationale Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.
Wir beraten persönlich, individuell & kompetent.
Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Steuerrechts
Wir überzeugen mit umfassendem Expertenwissen und einer großen internationalen Erfahrung. Die Sorgen unserer Mandanten nehmen wir stets ernst und verhelfen zeit- und kosteneffizient zu rechtlicher Sicherheit. Darauf dürfen Sie vertrauen – ganz nach unserem Motto: Ihr Erfolg ist unsere Motivation
Aufgrund unserer internationalen Expertise berät Julius Schlosman in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Russisch. Zu unseren Klienten zählen österreichische und internationale Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.
Steuerberatung Wien für Unternehmer
Zu unseren Steuerberatung Leistungen gehört eine umfassende persönliche Beratung für alle Unternehmer, die in Wien zur Steuer veranlagt werden.
Sie möchten in Wien ein Einzelunternehmen gründen. Eine Unternehmensgründung kann schnell sehr komplex werden. Ihr Steuerberater steht Ihnen mit einem fachkundigen Rat bei allen wichtigen Schritten zur Seite. Wir informieren Sie über die Unterlagen, die Sie für Ihre Gewerbeanmeldung benötigen. Außerdem erfahren Sie, welche haftungsrechtlichen Risiken Sie mit der Gründung eines Einzelunternehmens eingehen und welche Vor- und Nachteile z. B. gegenüber der Gründung einer GmbH oder anderer Gesellschaftsformen bestehen.
Ob und wann sich für Sie eine Rechnungslegungspflicht ergibt, erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, bei dem wir Ihnen die für Ihre individuelle Situation beste Lösung aufzeigen.
Sie haben sich mit mehreren Gesellschaftern zusammengefunden und eine OG oder KG gegründet. Dann müssen Sie die steuerlichen Pflichten erfüllen, die der österreichische Gesetzgeber für eine Personengesellschaft definiert hat. Gerne erläutern wir Ihnen die Unterschiede, die Sie z. B. im Vergleich mit einer GmbH oder anderer Gesellschaftsformen beachten sollten.
Haben Sie Österreich oder Wien als Unternehmensstandort für Ihre GmbH gewählt, unterliegt das Unternehmen der Körperschaftsteuer. In Österreich beträgt diese zurzeit 25 Prozent. Im Zuge der österreichischen Steuerreform soll diese ab 2023 auf 23 Prozent gesenkt werden. Eine Gewerbesteuerpflicht – wie dies z. B. in Deutschland der Fall ist – gibt es in Österreich nicht. Wie Sie die Zahlung Ihrer Steuern optimieren können, erfahren Sie von Ihrer Steuerberaterkanzlei vor Ort.
Sie suchen eine persönliche Beratung vor Ort?
Ihre Steuerberatung in Wien
Mit unserer Beratung im Steuerrecht sprechen wir alle Österreicher und Einwohner der DACH Region an für die österreichisches Steuerrecht maßgeblich ist. Selbstverständlich beraten wir auch auf Englisch und Russisch.
Wir unterstützen Sie fachlich und partnerschaftlich in allen Fragen rund um die komplexen abgabenrechtlichen Vorschriften. Unser erklärtes Ziel ist es, Sie durch größtmögliche Effizienz und Professionalität zu entlasten und Ihnen Sicherheit und Freiräume zu schaffen, sodass Sie sich ganz Ihren Kernaufgaben widmen und letztendlich unternehmerisch und persönlich erfolgreich sein können.
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Ihre Steuerberatung in Wien
Mit unserer Beratung im Steuerrecht sprechen wir alle Österreicher und Einwohner der DACH Region an für die österreichisches Steuerrecht maßgeblich ist. Selbstverständlich beraten wir auch auf Englisch und Russisch.
Wir unterstützen Sie fachlich und partnerschaftlich in allen Fragen rund um die komplexen abgabenrechtlichen Vorschriften. Unser erklärtes Ziel ist es, Sie durch größtmögliche Effizienz und Professionalität zu entlasten und Ihnen Sicherheit und Freiräume zu schaffen, sodass Sie sich ganz Ihren Kernaufgaben widmen und letztendlich unternehmerisch und persönlich erfolgreich sein können.
Was leistet ein Steuerberater für Kleinunternehmer?
Erzielen Sie mit Ihrem Unternehmen nicht mehr als 35.000 Euro an Einnahmen im Kalenderjahr, werden Sie in Österreich als Kleinunternehmer behandelt. Die rechtliche Vorschrift hierfür findet sich in § 6 Absatz 1 Z. 27 UStG und normiert eine unechte Umsatzsteuerbefreiung. Suchen Sie einen Steuerberater in der Nähe auf und erfahren sie, dass die Kleinunternehmerregelung auch noch Anwendung findet, wenn Sie die Umsatzgrenze innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren um nicht mehr als 15 % übersteigen. Umsätze aus Hilfsgeschäften und andere Sonderregelungen müssen bei Berechnung der Kleinunternehmerregelung ebenfalls beachtet werden.
Wir verstehen uns auch als Steuerberater für Kleinunternehmer. Suchen Sie unseren Rat, erklären wir Ihnen gerne, wann es sich lohnt, ein Kleinunternehmer zu sein und welche Pflichten Sie dann erfüllen müssen. Gerne beraten wir sie auch darüber, wann die Option zur Umsatzsteuerpflicht sinnvoll erscheint.
Terminvereinbarung Online-Beratung
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Häufig gestellte Fragen
Wann bin ich zu der Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Österreich verpflichtet?
Die Rechtsvorschrift des § 42 Absatz 1 Z 1 EStG sieht vor, dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, wenn Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert werden. Abweichend hiervon müssen Sie eine Einkommensteuererklärung auch abgeben, wenn
- Ihr Einkommen aus zumindest teilweise selbständigen Einkünften besteht und deren Gewinn per Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird
- Ihr Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthält und 11 000 Euro übersteigt oder Voraussetzungen des § 41 Absatz 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vorliegen und das zu veranlagende Einkommen 12 000 Euro übersteigt
- In Ihrem Einkommen Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten sind, die keinem Kapitalertragssteuerabzug unterlegen sind
- In Ihrem Einkommen Einkünfte aus privaten Liegenschaftsverkäufen erzielt wurden, die keiner Endbesteuerung unterlegen sind
Sprechen Sie gerne unsere Steuerberatung in Österreich an, wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrem individuellen Fall eine Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung besteht.
Welche Beträge können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden?
Werden Sie als Angestellter, Arbeitnehmer oder Pensionist zur Einkommensteuer in Österreich veranlagt, erzielen Sie sogenannte Überschusseinkünfte. Diese ermitteln sich durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten. Als Werbungskosten kommen neben der Pendlerpauschale und den Kosten für Ihre Arbeitsmittel auch Gewerkschaftsbeiträge und andere Kosten, die in Zusammenhang mit Ihrer Erwerbstätigkeit stehen in Betracht. Alle Kosten für Ihren Steuerberater können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wünschen Sie hierzu weitere Informationen, wenden Sie sich gerne an unsere Steuerberatung.
Wann ist eine GmbH beschränkt körperschaftsteuerpflichtig?
Ihre GmbH ist in Österreich beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn inländische Einkünfte erzielt werden, sich aber weder der Sitz noch die Geschäftsleitung im Inland befinden.
Führen Sie Ihr Unternehmen von einem Standort in Österreich oder liegt Ihr Unternehmenssitz hier, ist die GmbH unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Mit welchen steuerlichen Konsequenzen Sie sich dann auseinandersetzen müssen, erläutert Ihnen gerne unsere Steuerberatungskanzlei in Wien.
Wie hoch ist die Mindestkörperschaftsteuer in Österreich?
Die Mindestkörperschaftsteuer wird von allen Kapitalgesellschaften in Österreich erhoben. Sie beträgt 5 % des Mindestgrund- oder Mindeststammkapitals. Bei weiterem Informationsbedarf steht Ihnen unsere Steuerberatung in Wien gerne Rede und Antwort.
Wann fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung?
§ 6 Absatz 1 Z 27 UStG sieht vor, dass Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, wenn Ihr Unternehmen nicht mehr als 35 000 Euro Umsatz im Jahr erzielt. Dies hat zur Folge, dass Sie von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit werden. Auf der anderen Seite dürfen Sie auch keine Vorsteuern aus Ihren Eingangsrechnungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Steuerberater in der Nähe gerne zur Verfügung.
Wann bin ich zu der Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Österreich verpflichtet?
Die Rechtsvorschrift des § 42 Absatz 1 Z 1 EStG sieht vor, dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, wenn Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert werden. Abweichend hiervon müssen Sie eine Einkommensteuererklärung auch abgeben, wenn
- Ihr Einkommen aus zumindest teilweise selbständigen Einkünften besteht und deren Gewinn per Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird
- Ihr Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthält und 11 000 Euro übersteigt oder Voraussetzungen des § 41 Absatz 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vorliegen und das zu veranlagende Einkommen 12 000 Euro übersteigt
- In Ihrem Einkommen Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten sind, die keinem Kapitalertragssteuerabzug unterlegen sind
- In Ihrem Einkommen Einkünfte aus privaten Liegenschaftsverkäufen erzielt wurden, die keiner Endbesteuerung unterlegen sind.
Sprechen Sie gerne unsere Steuerberatung in Österreich an, wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrem individuellen Fall eine Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung besteht.
Welche Beträge können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden?
Werden Sie als Angestellter, Arbeitnehmer oder Pensionist zur Einkommensteuer in Österreich veranlagt, erzielen Sie sogenannte Überschusseinkünfte. Diese ermitteln sich durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten. Als Werbungskosten kommen neben der Pendlerpauschale und den Kosten für Ihre Arbeitsmittel auch Gewerkschaftsbeiträge und andere Kosten, die in Zusammenhang mit Ihrer Erwerbstätigkeit stehen in Betracht. Alle Kosten für Ihren Steuerberater können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wünschen Sie hierzu weitere Informationen, wenden Sie sich gerne an unsere Steuerberatung.
Wann ist eine GmbH beschränkt körperschaftsteuerpflichtig?
Ihre GmbH ist in Österreich beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn inländische Einkünfte erzielt werden, sich aber weder der Sitz noch die Geschäftsleitung im Inland befinden.
Führen Sie Ihr Unternehmen von einem Standort in Österreich oder liegt Ihr Unternehmenssitz hier, ist die GmbH unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Mit welchen steuerlichen Konsequenzen Sie sich dann auseinandersetzen müssen, erläutert Ihnen gerne unsere Steuerberatungskanzlei in Wien.
Wie hoch ist die Mindestkörperschaftsteuer in Österreich?
Die Mindestkörperschaftsteuer wird von allen Kapitalgesellschaften in Österreich erhoben. Sie beträgt 5 % des Mindestgrund- oder Mindeststammkapitals. Bei weiterem Informationsbedarf steht Ihnen unsere Steuerberatung in Wien gerne Rede und Antwort.
Wann fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung?
§ 6 Absatz 1 Z 27 UStG sieht vor, dass Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, wenn Ihr Unternehmen nicht mehr als 35 000 Euro Umsatz im Jahr erzielt. Dies hat zur Folge, dass Sie von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit werden. Auf der anderen Seite dürfen Sie auch keine Vorsteuern aus Ihren Eingangsrechnungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
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Kontakt
Sieveringer Straße 47
1190 Wien
Tel.: +43-1-388 80 80
E-mail: office@js-steuerberatung.at
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