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Jahresabschluss

Ihr Steuerberater: Der Jahresabschluss im Fokus

Der Jahresabschluss stellt formal den rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres dar. Die Buchhaltung wird abgeschlossen und begleitende Dokumente geben Aufschluss über die gesamte Situation Ihres Unternehmens. Nicht nur vor diesem Hintergrund ist eine professionelle Beratung zum Jahresabschluss durch einen versierten Steuerberater wichtig. An verschiedenen Stellen haben Sie Gestaltungsmöglichkeiten, die darüber mitbestimmen, wie Ihr Unternehmen sich nach außen wirtschaftlich darstellt. Der Steuerberater sorgt dafür, dass die Abschlussarbeiten vollständig erfolgen und die Vermögens-, Ertrags- sowie Finanzlage des Unternehmens vollständig dargestellt wird. Mit der Erstellung vom Jahresabschluss beim Steuerberater stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Verpflichtungen rund um den Jahresabschluss erfüllen. Die mögliche Pflicht zur Veröffentlichung erfüllen wir ebenfalls gerne.

Jahresabschluss

Ihr Steuerberater: Der Jahresabschluss im Fokus

Der Jahresabschluss stellt formal den rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres dar. Die Buchhaltung wird abgeschlossen und begleitende Dokumente geben Aufschluss über die gesamte Situation Ihres Unternehmens. Nicht nur vor diesem Hintergrund ist eine professionelle Beratung zum Jahresabschluss durch einen versierten Steuerberater wichtig. An verschiedenen Stellen haben Sie Gestaltungsmöglichkeiten, die darüber mitbestimmen, wie Ihr Unternehmen sich nach außen wirtschaftlich darstellt. Der Steuerberater sorgt dafür, dass die Abschlussarbeiten vollständig erfolgen und die Vermögens-, Ertrags- sowie Finanzlage des Unternehmens vollständig dargestellt wird. Mit der Erstellung vom Jahresabschluss beim Steuerberater stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Verpflichtungen rund um den Jahresabschluss erfüllen. Die mögliche Pflicht zur Veröffentlichung erfüllen wir ebenfalls gerne.

Der Jahresabschluss im Überblick

  Die gesetzlichen Grundlagen zur Erstellung des Jahresabschlusses finden sich im Wesentlichen im österreichischen Unternehmensgesetzbuch.

  In Österreich sind alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen dazu verpflichtet, innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss zu erstellen.

  Der Abschluss gliedert sich bei den meisten Unternehmen in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht.

  Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss im offiziellen Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlichen.

  Die laufende Buchhaltung während des Geschäftsjahres bildet die Grundlage der Abschlussarbeiten.

  Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten beim Firmenbuchgericht elektronisch einreichen.

Der Jahresabschluss im Überblick

  Die gesetzlichen Grundlagen zur Erstellung des Jahresabschlusses finden sich im Wesentlichen im österreichischen Unternehmensgesetzbuch.

  In Österreich sind alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen dazu verpflichtet, innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss zu erstellen.

  Der Abschluss gliedert sich bei den meisten Unternehmen in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht.

  Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten beim Firmenbuchgericht elektronisch einreichen.

  Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss im offiziellen Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlichen.

  Die laufende Buchhaltung während des Geschäftsjahres bildet die Grundlage der Abschlussarbeiten.

Terminvereinbarung Online-Beratung

Vereinbaren Sie hier einfach und flexibel einen Termin für ein persönliches Online-Gespräch mit Julius Schlosman.

Kostenloses und unverbindliches Gespräch für Interessenten oder eine persönliche Beratung für bestehende Klienten.

Jahresabschluss vom Steuerberater – Ihre Vorteile

Häufig stellt bereits die Buchhaltung selbst Unternehmen vor gewisse Herausforderungen. Unterhalten diese kein eigenes Rechnungswesen mit entsprechend geschultem Personal, muss regelmäßig ein externer Dienstleister tätig werden. Was den Jahresabschluss angeht, werden die Arbeiten nochmals komplexer. Ein externer Jahresabschluss wird von Experten erstellt. Ihre Steuerberater bieten Ihnen umfassende Beratung zum Jahresabschluss. Sie unterstützen Sie auch dabei, das Zahlenwerk zu durchdringen und die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens zutreffend zu interpretieren.

Die Abschlussarbeiten erfolgen beim Steuerberater in Kenntnis der aktuellen Rechtslage auch zu Gestaltungsrechten und streitigen Fragen. Beauftragen Sie Buchhaltung und Abschlussarbeiten gemeinsam, können Sie bereits während des laufenden Jahres auf eine professionelle Beratung zählen. Ein externer Jahresabschluss wird pünktlich innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellt. Die Daten aus dem Jahresabschluss fließen unkompliziert in weitere steuerliche Unterlagen wie Ihre privaten Steuererklärungen mit ein.

Ihr Steuerberater und die Jahresabschluss-Kosten

Die Kosten für die Erstellung vom Jahresabschluss beim Steuerberater sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem kommt es auf die Rechtsform des Unternehmens an. Regelmäßig sind die Abschlussarbeiten bei einer GmbH mit der doppelten Buchführung höher als bei einem Einzelunternehmen, dass lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist und meistens per Einnahmen- und Ausgabenrechnung seinen Gewinn berechnet.

Ebenso kommt es darauf an, ob Sie selbst bereits vorbereitende Arbeiten am Jahresabschluss vorgenommen haben oder der Jahresabschluss vom Steuerberater erstellt wird. Zusätzliche Beratungsleistungen zum Jahresabschluss können ebenfalls gesonderte Kosten auslösen. Lassen Sie sich deshalb von uns transparent und präzise zu den Kosten beraten. Hier kommen Stundensätze oder ein Pauschale in Betracht.

Ihr Steuerberater und die Jahresabschluss-Kosten

Die Kosten für die Erstellung vom Jahresabschluss beim Steuerberater sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem kommt es auf die Rechtsform des Unternehmens an.

Regelmäßig sind die Abschlussarbeiten bei einer GmbH mit der doppelten Buchführung höher als bei einem Einzelunternehmen, dass lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist und meistens per Einnahmen- und Ausgabenrechnung seinen Gewinn berechnet.

Ebenso kommt es darauf an, ob Sie selbst bereits vorbereitende Arbeiten am Jahresabschluss vorgenommen haben oder der Jahresabschluss vom Steuerberater erstellt wird. Zusätzliche Beratungsleistungen zum Jahresabschluss können ebenfalls gesonderte Kosten auslösen. Lassen Sie sich deshalb von uns transparent und präzise zu den Kosten beraten. Hier kommen Stundensätze oder ein Pauschale in Betracht.

Wir beraten persönlich, individuell & kompetent.

Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Steuerrechts

Wir überzeugen mit umfassendem Expertenwissen und einer großen internationalen Erfahrung. Die Sorgen unserer Mandanten nehmen wir stets ernst und verhelfen zeit- und kosteneffizient zu rechtlicher Sicherheit. Darauf dürfen Sie vertrauen – ganz nach unserem Motto: Ihr Erfolg ist unsere Motivation

Aufgrund unserer internationalen Expertise berät Julius Schlosman in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Russisch. Zu unseren Klienten zählen österreichische und internationale Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

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Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Steuerrechts

Wir überzeugen mit umfassendem Expertenwissen und einer großen internationalen Erfahrung. Die Sorgen unserer Mandanten nehmen wir stets ernst und verhelfen zeit- und kosteneffizient zu rechtlicher Sicherheit. Darauf dürfen Sie vertrauen – ganz nach unserem Motto: Ihr Erfolg ist unsere Motivation

Aufgrund unserer internationalen Expertise berät Julius Schlosman in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Russisch. Zu unseren Klienten zählen österreichische und internationale Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

GbR, OG, KG

GmbH, AG

Die Jahresabschluss Checkliste

Mit einer vorbereitenden Checkliste schaffen wir mit Ihnen gemeinsam die Grundlage für den reibungslosen Ablauf der Abschlussarbeiten. Typische Aspekte in der Checkliste sind zum Beispiel:

  • Inventur
  • Abschreibungen
  • Zusammenstellung von noch offenen Forderungen
  • Zusammenstellung von Verbindlichkeiten zum Ende des Geschäftsjahres
  • Beträge und Sachwerte, die im Laufe des Wirtschaftsjahres Eingang in das Betriebsvermögen gefunden haben
  • Vorabkontrolle bei der Versteuerung von Umsätzen
  • laufende Verfahren vor den Steuerbehörden, die sich auf den Jahresabschluss auswirken können
  • Zusammenstellung und Prüfung aller relevanten Verträge und weiteren Dokumente für den Jahresabschluss
  • Erfassung von Sachanlagen und Anlagevermögen
  • Erfassen von immateriellen Vermögensgegenständen
  • Abstimmung der Salden bei Bankkonten und Verbindlichkeiten
  • mögliche notwendige Wertberichtigungen
  • Bildung von Rückstellungen

Die Jahresabschluss-Checkliste sorgt dafür, dass der Jahresabschluss vollständig und rechtskonform erstellt werden kann.

Die Jahresabschluss Checkliste

Mit einer vorbereitenden Checkliste schaffen wir mit Ihnen gemeinsam die Grundlage für den reibungslosen Ablauf der Abschlussarbeiten. Typische Aspekte in der Checkliste sind zum Beispiel:

  • Inventur
  • Abschreibungen
  • Zusammenstellung von noch offenen Forderungen
  • Zusammenstellung von Verbindlichkeiten zum Ende des Geschäftsjahres
  • Beträge und Sachwerte, die im Laufe des Wirtschaftsjahres Eingang in das Betriebsvermögen gefunden haben
  • Vorabkontrolle bei der Versteuerung von Umsätzen
  • laufende Verfahren vor den Steuerbehörden, die sich auf den Jahresabschluss auswirken können
  • Zusammenstellung und Prüfung aller relevanten Verträge und weiteren Dokumente für den Jahresabschluss
  • Erfassung von Sachanlagen und Anlagevermögen
  • Erfassen von immateriellen Vermögensgegenständen
  • Abstimmung der Salden bei Bankkonten und Verbindlichkeiten
  • mögliche notwendige Wertberichtigungen
  • Bildung von Rückstellungen

Die Jahresabschluss-Checkliste sorgt dafür, dass der Jahresabschluss vollständig und rechtskonform erstellt werden kann.

Sie suchen eine persönliche Beratung vor Ort?

Ihre Steuerberatung in Wien

Mit unserer Beratung im Steuerrecht sprechen wir alle Österreicher und Einwohner der DACH Region an für die österreichisches Steuerrecht maßgeblich ist. Selbstverständlich beraten wir auch auf Englisch und Russisch.

Wir unterstützen Sie fachlich und partnerschaftlich in allen Fragen rund um die komplexen abgabenrechtlichen Vorschriften. Unser erklärtes Ziel ist es, Sie durch größtmögliche Effizienz und Professionalität zu entlasten und Ihnen Sicherheit und Freiräume zu schaffen, sodass Sie sich ganz Ihren Kernaufgaben widmen und letztendlich unternehmerisch und persönlich erfolgreich sein können.

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Ihre Steuerberatung in Wien

Mit unserer Beratung im Steuerrecht sprechen wir alle Österreicher und Einwohner der DACH Region an für die österreichisches Steuerrecht maßgeblich ist. Selbstverständlich beraten wir auch auf Englisch und Russisch.

Wir unterstützen Sie fachlich und partnerschaftlich in allen Fragen rund um die komplexen abgabenrechtlichen Vorschriften. Unser erklärtes Ziel ist es, Sie durch größtmögliche Effizienz und Professionalität zu entlasten und Ihnen Sicherheit und Freiräume zu schaffen, sodass Sie sich ganz Ihren Kernaufgaben widmen und letztendlich unternehmerisch und persönlich erfolgreich sein können.

Unsere Leistungen in Wien

Wir sind eine kompetente Steuerrechtskanzlei in Wien. Leistungen als Steuerberater zum Jahresabschluss gehören zu unserem Angebot. Zusätzlich beraten wir Sie und erstellen auf Wunsch auch die laufende Buchhaltung sowie Lohnbuchhaltung.

Wir bieten auch englisch- und russischsprachigen Mandanten den Jahresabschluss vom Steuerberater und unsere weiteren steuerlichen Leistungen an. Sie wünschen sich einen erfahrenen Steuerberater für den Jahresabschluss? Kosten möchten Sie vorab abschätzen können? Dann sind wir Ihre allererste steuerliche Adresse im Raum Wien.

Unsere Leistungen in Wien

Wir sind eine kompetente Steuerrechtskanzlei in Wien. Leistungen als Steuerberater zum Jahresabschluss gehören zu unserem Angebot. Zusätzlich beraten wir Sie und erstellen auf Wunsch auch die laufende Buchhaltung sowie Lohnbuchhaltung.

Wir bieten auch englisch- und russischsprachigen Mandanten den Jahresabschluss vom Steuerberater und unsere weiteren steuerlichen Leistungen an. Sie wünschen sich einen erfahrenen Steuerberater für den Jahresabschluss? Kosten möchten Sie vorab abschätzen können? Dann sind wir Ihre allererste steuerliche Adresse im Raum Wien.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Funktionen hat ein Jahresabschluss?

Er informiert über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens, dient der Bemessung von Körperschaft- oder Einkommenssteuer und dokumentiert Geschäftsvorgänge.

Welche gesetzliche Normen sind maßgeblich für den Jahresabschluss?

Das Unternehmensgesetzbuch, das Einkommensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung.

Wann müssen Einzelunternehmer einen Jahresabschluss erstellen?

Für die Pflicht gilt ein Schwellenwert von 700.000 EUR Umsatz. Wird dieser Wert in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, muss im Folgejahr ein Jahresabschluss erstellt und eingereicht werden. Bei Umsätzen über einer Million Euro pro Jahr gilt, dass der Wert einmal überschritten wird und der Abschluss bereits im nachfolgenden Jahr erfolgen muss.

Was beinhaltet die Bilanz?

Sie stellt Aktiva (Eigenkapital sowie Vermögen) und Passiva (Verbindlichkeiten) einander gegenüber. Sie gibt Auskunft zur Vermögensübersicht zu Beginn und Ende einer Berichtsperiode an.

Wie erstellt der Steuerberater den Jahresabschluss?

In einem ersten Schritt werden die Konten abgeschlossen. Dazu werden Salden gezogen und über das Schlussbilanzkonto/die GuV-Rechnung in die Bilanz übertragen. Es wird dann eine Abschlussübersicht zur Kontrolle des Zahlenwerkes erstellt. Dabei erfolgt eine Gliederung in Bestands- und Erfolgskonten. Ja nach Unternehmensform kommen weitere Dokumente dazu.

Welche Funktionen hat ein Jahresabschluss?

Er informiert über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens, dient der Bemessung von Körperschaft- oder Einkommenssteuer und dokumentiert Geschäftsvorgänge.

Welche gesetzliche Normen sind maßgeblich für den Jahresabschluss?

Das Unternehmensgesetzbuch, das Einkommensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung.

Wann müssen Einzelunternehmer einen Jahresabschluss erstellen?

Für die Pflicht gilt ein Schwellenwert von 700.000 EUR Umsatz. Wird dieser Wert in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, muss im Folgejahr ein Jahresabschluss erstellt und eingereicht werden. Bei Umsätzen über einer Million Euro pro Jahr gilt, dass der Wert einmal überschritten wird und der Abschluss bereits im nachfolgenden Jahr erfolgen muss.

Was beinhaltet die Bilanz?

Sie stellt Aktiva (Eigenkapital sowie Vermögen) und Passiva (Verbindlichkeiten) einander gegenüber. Sie gibt Auskunft zur Vermögensübersicht zu Beginn und Ende einer Berichtsperiode an.

Wie erstellt der Steuerberater den Jahresabschluss?

In einem ersten Schritt werden die Konten abgeschlossen. Dazu werden Salden gezogen und über das Schlussbilanzkonto/die GuV-Rechnung in die Bilanz übertragen. Es wird dann eine Abschlussübersicht zur Kontrolle des Zahlenwerkes erstellt. Dabei erfolgt eine Gliederung in Bestands- und Erfolgskonten. Ja nach Unternehmensform kommen weitere Dokumente dazu.

Kontakt
Sieveringer Straße 47
1190 Wien
Tel.: +43-1-388 80 80
E-mail: office@js-steuerberatung.at

Kanzleiöffnungszeiten:
nach Vereinbarung

Terminvereinbarung Online-Beratung
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